Die Abstimmung vom 28. Februar 2016 ist eine der wichtigsten der letzten Jahrzehnte. Die Durchsetzungsinitiative der SVP ist von enormer Tragweite. Sie bezweckt die Entrechtung von zwei Millionen Menschen in der Schweiz, insbesondere der Secondos und Secondas. Sie bedeutet einen fundamentalen Angriff auf den demokratischen Rechtsstaat und auf die Gewaltenteilung.
Melinda Nadj Abonji, Pedro Lenz, Dorothee Elmiger, Alex Capus und Martin Suter – fünf bekannte SchriftstellerInnen engagieren sich gegen die Initiative und haben je ein Statement gegen die Entrechtungsinitiative verfasst. Der Grafiker Martin Stoecklin hat daraus für die WOZ eine Plakatserie gestaltet. Jede Abonnentin, jeder Abonnent erhält nach dem Zufallsprinzip ein Plakat mit der WOZ-Ausgabe vom 14. Januar. Weitere Plakate sind kostenlos via Kontaktformular zu bestellen.
Das Plakat eignet sich dazu, am Kühlschrank oder am Fenster, im Treppenhaus oder am Strassenrand, im Pausenraum oder in der Bar aufgehängt zu werden. Hauptsache, möglichst gut sichtbar.
Setzen wir ein Zeichen gegen die Initiative und gewinnen wir darüber hinaus die Sprache und die Plakate zurück.
... zum Beispiel Pavel
Pavel ist euphorisch. Soeben hat er seine Lehrabschlussprüfung zum Schreiner, für die er viel gelernt hat, mit einer guten Note bestanden. Sein Vater Andrej, der in den achtziger Jahren aus Polen ins Berner Oberland auswanderte, nahm ihn im Türrahmen stolz in die Arme, nun will Pavel mit seinen Lehrkollegen feiern gehen. Sie treffen sich in der Garage seines Kumpels Andreas, den er seit dem Kindergarten kennt. Als kurz vor Mitternacht kein Bier mehr da ist, gehen sie alle zur Tankstelle. Sie knacken die Tür zum Shop und stehlen einen Karton Vodka, um weiterfeiern zu können. Natürlich kommt ihnen die Polizei auf die Schliche. Pavel und seine vier Kollegen werden bereits am nächsten Tag verhaftet und anschliessend zu einer Geldstrafe verurteilt. Für die Kollegen von Pavel ist die Sache damit erledigt, nicht aber für ihn: Weil er keinen Schweizer Pass besitzt, verliert er als Folge der Verurteilung wegen eines Einbruchdelikts automatisch sein Aufenthaltsrecht. Er muss seine Familie, seine Arbeit, seine Freunde, letztlich seine Heimat, verlassen. Polen kennt Pavel nur aus den Ferien, er kann gerade mal «Wie gehts» und «Auf Wiedersehen» auf Polnisch sagen. Auch dass er von seinem Arbeitgeber als exzellenter Schreiner geschätzt wird und im Dorf gut integriert ist, spielt keine Rolle, ebenso wenig die fehlende Rückfallgefahr. Die Richterin hat keinen Ermessensspielraum, Pavel wird automatisch ausgeschafft.
... zum Beispiel Cathy & Craig
Cathy liest eine E-Mail ihres Sohnes Noah. Dieser befindet sich am anderen Ende der Welt, in Neuseeland, und schreibt ihr nun, dass er sie vermisse. Cathy stritt lange mit ihrem Mann Craig, ob sie ihrem zwanzigjährigem Sohn und seiner Freundin Verena tatsächlich eine Weltreise spendieren sollten. Schliesslich setzte sie sich durch. Geld spielte keine Rolle, beide arbeiten in guten Kaderpositionen und Noah war immer fleissig und engagiert, eine Auszeit vom Jurastudium würde ihm gut tun. Cathy schreibt Noah zurück, dass sie sich auf seine Rückkehr freue und bereits ein grosses Fest mit all seinen Freunden und Freundinnen geplant habe. Einen Monat später schreibt Cathy ihrem Sohn, dass die geplante Party leider nicht stattfinden wird. Stattdessen müssten sie und sein Vater die Schweiz verlassen. Noah solle sich genau überlegen, ob er bleiben oder mit ihnen zurück nach Britannien wolle. «Statt eines Willkommensfest werden wir nach vierzehn Jahren einfach aus dem Land geworfen. Ich bin fassungslos», schreibt Cathy. Sie hatten es unterlassen, Noahs Ausbildungsunterbruch zu melden und weiterhin Kinderzulagen bezogen, obwohl sie darauf kein Anrecht hatten. Damit haben sie missbräuchlich Sozialleistungen bezogen und werde automatisch ausgeschafft. Es gebe «absolutely no way», die Ausschaffung zu verhindern, sagt ihr Anwalt.
... zum Beispiel Arjuna
Arjuna wäre am liebsten im Bett liegen geblieben. Nicht weil sie noch müde war, nachdem sie kaum geschlafen hatte. Ihr graute vor dem heutigen Besuchstag in ihrer Schule. Er raubte ihr den Schlaf und machte sie abwechselnd wütend, traurig und ängstlich. Denn wie schon letztes Jahr würden auch dieses Mal nur ihre Mutter und ihre Grossmutter in die Schule mitkommen. Und wie letztes Jahr würden die Mitschülerinnen und Mitschüler fragen: «Wo ist denn dein Vater?». Und dann noch die mitleidigen Blicken der übrigen Eltern! Am liebsten wäre die elfjährige Arjuna über Nacht krank geworden. Ihr Vater Refik war seit fünfzehn Monaten nicht mehr da. Er musste zurück in den Kosovo und durfte nicht mehr in die Schweiz zurückkehren. Ihr Onkel Nuri erklärte Arjuna damals, dass ihr Vater früher einmal von der Polizei angehalten wurde, als er angetrunken Auto fuhr. Jahre Später wurde er in eine Schlägerei verwickelt. Die Behörden sahen sich gezwungen, die «Second Strike-Regel» anzuwenden. Refik musste die Schweiz wegen zwei Bagatelldelikten verlassen. Arjuna sieht ihren Vater nur noch in den Sommerferien.
...weil sie zwei Millionen Menschen entrechtet
SchweizerInnen und AusländerInnen unterstehen dem Strafrecht. AusländerInnen muss je nach Delikt als Sonderstrafe zudem automatisch die Aufenthaltsbewilligung entzogen werden. Der Deliktkatalog, der gemäss Initiative zu einer Ausschaffung führt, ist völlig willkürlich und reicht von Mord über Einbruch bis zu einer Falschangabe bei der Sozialhilfe. Jede Person ohne Schweizer Pass kann von einer Ausschaffung betroffen sein kann. Das ist ein Viertel der Wohnbevölkerung.
...weil sie die Secondos trifft – aber auch Expats
Die Initiative führt eine «Second Strike-Regel» ein. Erhält ein Ausländer nur schon eine Geldstrafe, und begeht er in den nächsten Jahren ein weiteres Bagatelldelikt, muss er gehen. Dabei genügt es, einmal in eine Schlägerei zu geraten und einmal angetrunken Auto zu fahren. Betroffen davon sind speziell Secondos und Secondas, wenn sie in der abenteuerlichen Zeit des Erwachsenwerdens nur schon minim mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Doch auch ein reicher Manager, der seine Pensionskasse um 300 Franken schädigt, fliegt raus.
...weil sie Familien, Freund- und Nachbarschaften auseinander reisst
Die Folgen der Initiative sind unmenschlich. So kann es passieren, dass ein Secondo in ein Land ausgewiesen wird, in dem er selbst gar nie gelebt hat und dessen Sprache er nicht spricht. Eltern werden von ihren Kindern getrennt oder umgekehrt, und längst nicht nur Menschen ohne Schweizer Pass werden darunter leiden: Freundschaften werden zerstört, Nachbarschaften auseinandergerissen.
...weil sie das Verhältnismässigkeitsprinzip missachtet
Es gehört zu den Grundlagen einer modernen Verfassung, dass bei einem Gerichtsurteil die öffentlichen und die privaten Interessen gegeneinander abgewogen werden. Die Initiative führt einen Automatismus ein, der für AusländerInnen bei bestimmten Delikten zwangsläufig zu einer Ausschaffung führt.
...weil sie gegen die Rechtsgleichheit verstösst
Es gehört zu den elementaren Grundsätzen der Rechtssprechung, dass die Rechtsgleichheit gewahrt wird. SchweizerInnen und AusländerInnen werden nach dieser Initiative für das gleiche Delikt unterschiedlich stark bestraft: Die einen erhalten eine Geldstrafe, bei den anderen wird die Existenz vernichtet. Zudem führen bei AusländerInnen verschiedene, in ihrer Schwere nicht vergleichbare Delikte zur immergleichen Strafe: Von Mord bis zum Verkauf selbstangebauten Marihuanas lautet das Urteil «raus!».
...weil sie viel weiter geht als die «Ausschaffungsinitiative»
Die Folgen der 2010 angenommenen «Ausschaffungsinitiative» zeigen sich immer drastischer. Bereits diese erste SVP-Initiative wird zur Ausschaffung von 4000 Personen jährlich führen. Immerhin hat das Parlament eine Härtefallklausel eingeführt, die eine Einzelfallprüfung möglich macht, speziell für Secondos und Secondas.
...weil sie die Gewaltenteilung angreift
Eine Initiative schreibt normalerweise einen Artikel in der Verfassung fest, dessen Ausführung das Parlament dann in einem Gesetz regelt. Die Entrechtungsinitiative schreibt das Gesetz bereits seitenlang detailliert in die Verfassung und bindet damit dem Parlament die Hände. Die Einführung einer Härtefallklausel wird so verunmöglicht.
...weil sie die Gewaltenteilung sogar doppelt angreift
Die RichterInnen können im Einzelfall nicht mehr abwägen und werden so zu Urteilsautomaten degradiert.
...weil sie gegen die Menschenrechte verstösst
Menschenrechte wie das Recht auf ein Familienleben sind in der Schweiz nicht länger garantiert.
...weil die Realität ganz anders ist
In der Wirklichkeit ist die Schweiz ein Land, in dem acht Millionen Menschen zumeist friedlich miteinander zusammenleben und im Streitfall ein Gericht anrufen können, ob sie SchweizerIn sind oder AusländerIn.
...weil die Realität besser ist
Seit Jahrzehnten behauptet die SVP mit ihren Hetzkampagnen, die Schweiz gehe an den AusländerInnen zugrunde. Im Gegenteil wurde die Schweiz dank allen hier Anwesenden in den letzten Jahrzehnten ein vielfältige Gesellschaft, ob in der Wirtschaft, in der Kultur oder im Sport.
...weil die Realität besser sein könnte
Ihrer Demokratie und ihres Rechtsstaates wird sich die Schweiz erst dann wieder rühmen können, wenn es hier gar keine Sonderjustiz für AusländerInnen mehr gibt.
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